Offizielle Mitteilung Produkt-ISIN: CH0107164078 Produkt-Symbol: TRWASO Ereignis: Anpassung Rückgaberecht/Kündigungsrecht des Anlegers Datum des Ereignisses: 20. April 2026 Die Zürcher Kantonalbank nimmt mit sofortiger Wirkung eine Anpassung der Bedingungen für das Rückgabe- bzw. Kündigungsrecht des Anlegers/der Anlegerin gemäss dem nachfolgenden Abschnitt vor. Etwaige Bestimmungen zum Sekundärmarkt sowie die Möglichkeit, das Produkt im Sekundärmarkt zu veräussern, bleiben von der Anpassung unberührt. Rückgaberecht/Kündigungsrecht des Anlegers NEU: Nebst der Möglichkeit, strukturierte Produkte im Sekundärmarkt zu verkaufen, wird dem Anleger das Recht eingeräumt, das Produkt auf jeden beliebigen Bankwerktag hin zurückzugeben (Fixierungstag). Am Fixierungstag wird der Rückzahlungsbetrag festgelegt, welcher sich nach den Angaben unter der Rubrik Rückzahlungsmodalitäten richtet. Die Emittentin kann den Zeitraum für das Final Fixing in alleiniger Kompetenz ausdehnen, falls sie dies aufgrund aktueller Marktbedingungen (wie z.B. Liquidität) als nötig erachtet. Die Willenserklärung zur Ausübung des Rückgaberechts muss bis spätestens 366 Kalendertagen (gerechnet als Anzahl Kalendertage zwischen dem Tag des Eingangs der Willenserklärung bei der Zürcher Kantonalbank und dem Fixierungstag) vor dem Fixierungstag bei der Zürcher Kantonalbank eintreffen und ist an folgende Adressaten zu richten: Per Briefpost an Zürcher Kantonalbank, Verkauf Strukturierte Produkte, IHHV, Postfach 8010 Zürich oder per Email an derivate@zkb.ch. Die Rückzahlung wird mit Valuta 5 Bankwerktage nach dem Fixierungstag ausgeführt (Rückzahlungstag). Sollte der Anleger seine strukturierten Produkte bei einer Drittbank (Depotbank) deponiert haben, muss der Anleger zusätzlich rechtzeitig seine Depotbank bezüglich der Kündigung instruieren/informieren.
Bank:
Zürcher Kantonalbank
Email:
documentation@zkb.ch